LG Mosbach - Urteil vom 19.11.1991 (S 106/91) - DRsp Nr. 1995/7859
LG Mosbach, Urteil vom 19.11.1991 - Aktenzeichen S 106/91
DRsp Nr. 1995/7859
Indizien für einen vorgeschobenen Eigenbedarf des Vermieters zugunsten seines Sohnes und dessen Verlobter liegen vor, wenn der Sohn und die Verlobte den Nutzungswunsch erst nach der Eigenbedarfskündigung äußerten und beide die Wohnung noch nicht besichtigt hatten.