LG München I - Urteil vom 03.07.1991 (14 S 142/91) - DRsp Nr. 1995/7861
LG München I, Urteil vom 03.07.1991 - Aktenzeichen 14 S 142/91
DRsp Nr. 1995/7861
Eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft, die im Eigentum der öffentlichen Hand steht und der es obliegt, dem Wohnungsmarkt möglichst viel preisgünstigen, familiengerechten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, hat ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses über eine als Zweitwohnung genutzte Mietwohnung.