LG Nürnberg-Fürth - Urteil vom 17.09.1991
13 S 5296/90
Normen:
BGB § 862, § 906, § 1004 ;
Fundstellen:
WuM 1992, 253

LG Nürnberg-Fürth - Urteil vom 17.09.1991 (13 S 5296/90) - DRsp Nr. 1995/10382

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.09.1991 - Aktenzeichen 13 S 5296/90

DRsp Nr. 1995/10382

Den Nachbarn eines Schlagzeugspielers ist es zumutbar, gewisse Beeinträchtigungen zu dulden und es dem Schlagzeugspieler entsprechend den Regeln zum nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis zu ermöglichen, seinem Hobby nachzugehen; die Nachbarn können von ihm verlangen, daß sie in festgelegten täglichen Ruhezeiten nicht durch von ihm verursachte Schlagzeuggeräusche beeinträchtigt werden.

Normenkette:

BGB § 862, § 906, § 1004 ;
Fundstellen
WuM 1992, 253