I. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 23. Juli 2013 -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern als Gesamtschuldner auferlegt.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird festgesetzt auf 774,60 EUR.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
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