LG Potsdam - Urteil vom 14.03.2014
13 S 86/13
Fundstellen:
ZMR 2014, 2
ZMR 2014, 797
Vorinstanzen:
AG Potsdam, vom 23.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 24 C 340/12

LG Potsdam - Urteil vom 14.03.2014 (13 S 86/13) - DRsp Nr. 2014/7454

LG Potsdam, Urteil vom 14.03.2014 - Aktenzeichen 13 S 86/13

DRsp Nr. 2014/7454

I. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 23. Juli 2013 - 24 C 340/12 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern als Gesamtschuldner auferlegt.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird festgesetzt auf 774,60 EUR.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

(abgekürzt gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO)

Die Parteien streiten über die Erhöhung der Nettokaltmiete für die Mietwohnung der Beklagten.