LG Regensburg - Beschluß vom 28.08.1991
2 T 243/91
Normen:
BGB § 564c Abs. 1 ;
Fundstellen:
WuM 1992, 194

LG Regensburg - Beschluß vom 28.08.1991 (2 T 243/91) - DRsp Nr. 1995/7892

LG Regensburg, Beschluß vom 28.08.1991 - Aktenzeichen 2 T 243/91

DRsp Nr. 1995/7892

Der Mieter kann sich im Falle der Kündigung eines befristeten Mietverhältnisses im Räumungsprozeß nicht darauf beschränken, das Verlangen auf Fortsetzung des Mietverhältnisses als Einwendung gegenüber dem Räumungsanspruch des Vermieters geltend zu machen, erforderlich ist die Erhebung einer Widerklage.

Normenkette:

BGB § 564c Abs. 1 ;
Fundstellen
WuM 1992, 194