LG Regensburg - Urteil vom 25.06.1991 (S 495/90) - DRsp Nr. 1995/7890
LG Regensburg, Urteil vom 25.06.1991 - Aktenzeichen S 495/90
DRsp Nr. 1995/7890
Eigenbedarf an einer vermieteten Wohnung liegt nicht vor, wenn der Vermieter Gründe darlegt, die eine Eigennutzung lediglich als zweckmäßig erscheinen lassen; ein Eigenbedarf ist nicht anzuerkennen, wenn der Vermieter beabsichtigt, nach Geschäftsterminen gelegentlich in der vermieteten Wohnung zu übernachten, um nicht in die eigene, 20 km entfernte Wohnung zurückkehren zu müssen, die als Hauptwohnsitz beibehalten werden soll.