1. Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 28.01.2021, Az.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Berufungsstreitwert beträgt 10.000 €.
I.
Die Verfügungsklägerin ist (seit September 2012 und bis mindestens Ende August 2022 mit anschließender 2 x 5jähriger Verlängerungsoption) Mieterin von im Untergeschoss und Hochparterre des Gebäudes ... in ... gelegenen Gewerberäumen, in denen sie eine Arztpraxis für ... betreibt (Mietvertrag Bl. 19 ff GA). Das Gebäude ist als Ärztehaus konzipiert worden, die Verfügungsklägerin die letzte verbliebene Mieterin darin. Die Verfügungsbeklagte ist nunmehrige Eigentümerin des Gebäudes, auf die der streitgegenständliche Mietvertrag übergegangen ist, und beabsichtigt, die übrigen Gewerbeeinheiten nach Neuaufteilung zwischenzeitlich in Eigentumswohnungen umzuwandeln.
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