Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der im Mietvertrag mit ca. angegebenen Fläche um 7 %
LG Berlin, vom 01.11.2002 - Aktenzeichen 64 S 443/01
DRsp Nr. 2009/7149
Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der im Mietvertrag mit "ca. " angegebenen Fläche um 7 %
Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der vom Mietvertrag mit "ca." angegebenen Fläche um 7% ab, so liegt kein zur Minderung berechtigender Mangel vor.