Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um 7 %
LG Berlin, vom 01.11.2002 - Aktenzeichen 64 S 433/01
DRsp Nr. 2009/7762
Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um 7 %
1. Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag mit "ca." angegebenen Flächen nur um 7% ab, so liegt kein zur Minderung berechtigender Mangel vor.2. Bei der Umlage von Grundsteuern, Müllabfuhr, Versicherungen und Wasserkosten für ein Mischobjekt mit Gewerbe muss der Vermieter im Einzelnen darlegen, dass die Kosten durch das Gewerbe nicht beeinflusst sind.