LG Berlin vom 01.11.2002
64 S 433/01
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
MM 2003, 210
Grundeigentum 2003, 190

Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um 7 %

LG Berlin, vom 01.11.2002 - Aktenzeichen 64 S 433/01

DRsp Nr. 2009/7762

Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um 7 %

1. Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag mit "ca." angegebenen Flächen nur um 7% ab, so liegt kein zur Minderung berechtigender Mangel vor. 2. Bei der Umlage von Grundsteuern, Müllabfuhr, Versicherungen und Wasserkosten für ein Mischobjekt mit Gewerbe muss der Vermieter im Einzelnen darlegen, dass die Kosten durch das Gewerbe nicht beeinflusst sind.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
MM 2003, 210
Grundeigentum 2003, 190