LG Berlin vom 31.03.2003
62 S 12/03
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;

Mietminderung bei Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche um 10,5 %

LG Berlin, vom 31.03.2003 - Aktenzeichen 62 S 12/03

DRsp Nr. 2009/7555

Mietminderung bei Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche um 10,5 %

Weicht die ungefähre ("ca.") Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag nicht um deutlich mehr als 10 % von der tatsächlichen Wohnfläche ab, so ist ein Recht zur Mietminderung nicht gegeben, da es sich nicht um eine Zusicherung, sondern lediglich um eine unverbindliche Objektbeschreibung handelt.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;