Mietminderung bei Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche um 10,5 %
LG Berlin, vom 31.03.2003 - Aktenzeichen 62 S 12/03
DRsp Nr. 2009/7555
Mietminderung bei Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche um 10,5 %
Weicht die ungefähre ("ca.") Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag nicht um deutlich mehr als 10 % von der tatsächlichen Wohnfläche ab, so ist ein Recht zur Mietminderung nicht gegeben, da es sich nicht um eine Zusicherung, sondern lediglich um eine unverbindliche Objektbeschreibung handelt.