Mietminderung bei Belastung der Raumluft mit Perchlorethylen aus einer im Erdgeschoss des Gebäudes gelegenen Münzreinigung
LG Hamburg, vom 17.09.1991 - Aktenzeichen 316 S 261/88
DRsp Nr. 2009/7672
Mietminderung bei Belastung der Raumluft mit Perchlorethylen aus einer im Erdgeschoss des Gebäudes gelegenen Münzreinigung
Ist die Raumluft einer Wohnung durch die Immissionen der im Erdgeschoss des Gebäudes gelegenen Münzreinigung und Wäscherei mit Perchlorethylen mit einer Konzentration belastet, die mit 7,1 mg/m3 und 3,6 mg/m3 den vom Bundesgesundheitsamt empfohlenen Vorsorgerichtwert von 0,1 mg/m3 Raumluft übersteigen, aber unter den Richtwerten für die maximale Arbeitsplatzkonzentration von 345 mg/m3 und dem Richtwert des BGA zur Verhinderung von Gesundheitsgefahren von 5 mg/m3 liegen, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 10 % berechtigt.