LG Hamburg vom 05.02.1991
16 S 22/88
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1991, 161

Mietminderung bei Bleihaltigkeit der Leitungswasserrohre ohne nachgewiesene Gesundheitsgefährdung

LG Hamburg, vom 05.02.1991 - Aktenzeichen 16 S 22/88

DRsp Nr. 2009/7179

Mietminderung bei Bleihaltigkeit der Leitungswasserrohre ohne nachgewiesene Gesundheitsgefährdung

Die Bleihaltigkeit der Leitungswasserrohre stellt grundsätzlich einen Mangel der Mietsache dar. Die Tauglichkeit der Mietsache zum gewöhnlichen Gebrauch ist jedoch nur unwesentlich herabgesetzt, wenn empfohlenen Grenzwerte für die Bleibelastung des Trinkwassers bereits nach einer Laufzeit von wenigen Sekunden unter die Grenzwerte absinken.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1991, 161