Mietminderung bei Bleihaltigkeit der Leitungswasserrohre ohne nachgewiesene Gesundheitsgefährdung
LG Hamburg, vom 05.02.1991 - Aktenzeichen 16 S 22/88
DRsp Nr. 2009/7179
Mietminderung bei Bleihaltigkeit der Leitungswasserrohre ohne nachgewiesene Gesundheitsgefährdung
Die Bleihaltigkeit der Leitungswasserrohre stellt grundsätzlich einen Mangel der Mietsache dar. Die Tauglichkeit der Mietsache zum gewöhnlichen Gebrauch ist jedoch nur unwesentlich herabgesetzt, wenn empfohlenen Grenzwerte für die Bleibelastung des Trinkwassers bereits nach einer Laufzeit von wenigen Sekunden unter die Grenzwerte absinken.