LG Neubrandenburg vom 02.04.2002
1 S 297/01
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 2002, 309

Mietminderung bei Feuchtigkeit nach Modernisierungsarbeiten

LG Neubrandenburg, vom 02.04.2002 - Aktenzeichen 1 S 297/01

DRsp Nr. 2009/7459

Mietminderung bei Feuchtigkeit nach Modernisierungsarbeiten

Kommt es nach Modernisierungsarbeiten zu Feuchtigkeitsentwicklung in einer vermieteten Wohnung, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 17 % berechtigt. Das gilt auch dann, wenn die Feuchtigkeitsentwicklung auf sein eigenes Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, der Vermieter jedoch nicht darauf hingewiesen hat, dass er dieses im Hinblick auf eine bessere Wärmeisolierung der neu eingebauten Fenster ändern muss.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 2002, 309