AG Darmstadt, vom 17.01.1979 - Aktenzeichen 37 C 2894/78
DRsp Nr. 2009/7277
Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelbefall
Kommt es durch Feuchtigkeit in der Wohnung zu Schimmelbefall, so ist eine Minderung der Miete um 10 % gerechtfertigt. Das gilt auch dann, wenn der Mieter möglicherweise für andere Feuchtigkeitsschäden selbst verantwortlich ist.