AG Münster vom 07.03.2003
3 C 5879/02
Normen:
BGB § 535 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WuM 2003, 355

Mietminderung bei Geräuschbelästigung durch Mitmieter

AG Münster, vom 07.03.2003 - Aktenzeichen 3 C 5879/02

DRsp Nr. 2009/7541

Mietminderung bei Geräuschbelästigung durch Mitmieter

1. In einem Mietshaus mit geringem Mietniveau (hier: 3 Euro je Quadratmeter) ist von einem höheren Geräuschpegel auszugehen, da dort in der Regel Familien mit mehreren Kindern wohnen, die sich teurere Wohnungen nicht leisten können. 2. Daher ist eine zur Mietminderung berechtigende Lärmbelästigung durch Mitmieter nicht bewiesen, wenn andere Mieter sich nicht gestört fühlen und auch nicht als Zeugen benannt worden sind.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
WuM 2003, 355