Mietminderung bei geringer Belastung der Raumluft mit Lösungsmitteln (Stoffgruppen Weichmacher und mehrwertiger Alkohol)
AG Torgau, vom 27.09.2002 - Aktenzeichen 1 C 0604/01
DRsp Nr. 2009/7537
Mietminderung bei geringer Belastung der Raumluft mit Lösungsmitteln (Stoffgruppen Weichmacher und mehrwertiger Alkohol)
Auch eine geringe Belastung Geringe Belastung der Raumluft mit Lösungsmitteln der Stoffgruppen Weichmacher und mehrwertiger Alkohol begründet eine Minderung des Mietzinses um 3,5 %.