LG Osnabrück vom 24.01.2003
12 S 286/00
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WuM 2003, 267

Mietminderung bei Glasfaserdämmmatten in den Schächten einer Warmluftstromheizung

LG Osnabrück, vom 24.01.2003 - Aktenzeichen 12 S 286/00

DRsp Nr. 2009/7536

Mietminderung bei Glasfaserdämmmatten in den Schächten einer Warmluftstromheizung

Das Vorhandensein von Glasfaserdämmmatten in den Schächten einer Warmluftstromheizung berechtigt den Mieter der Wohnung nicht zur Mietminderung, wenn eine relevante Konzentration von Fasern in der Raumluft nicht festzustellen und im Übrigen auch auszuschließen ist, weil die Oberfläche der Dämmstoffe mit Aluminiumfolie beschichtet ist.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
WuM 2003, 267