Mietminderung bei Grenzbebauung mit Errichtung eines Balkons vor dem Schlafzimmerfenster
AG Potsdam, vom 05.06.2002 - Aktenzeichen 25 C 533/01
DRsp Nr. 2009/7548
Mietminderung bei Grenzbebauung mit Errichtung eines Balkons vor dem Schlafzimmerfenster
Zwar rechtfertigen eine Lückenbebauung und die hierdurch entstehenden Sichtbeeinträchtigungen grundsätzlich keine Mietminderung, da auch ein Mieter damit rechnen muss, dass Baulücken geschlossen werden. Sind jedoch durch die Art der Bebauung die üblicherweise vorhandenen Abstandsflächen noch verringert worden und ist direkt gegenüber dem Schlafzimmer ein Balkon angebracht worden, so ist eine Mietminderung um 5 % gerechtfertigt.