AG Lahnstein, vom 11.10.1976 - Aktenzeichen 2 C 477/76
DRsp Nr. 2009/7351
Mietminderung bei kleinem Feuchtigkeitsschaden
Befindet sich an der Außenwand des Wohnzimmers eine feuchte Stelle von etwa 1 m Breite und 40 cm Höhe, so dass sich die Tapete von der Wand löst und sich Salpeter und Schimmelflecken bilden, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 10 % berechtigt.