AG Lahnstein vom 11.10.1976
2 C 477/76
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1977, 227

Mietminderung bei kleinem Feuchtigkeitsschaden

AG Lahnstein, vom 11.10.1976 - Aktenzeichen 2 C 477/76

DRsp Nr. 2009/7351

Mietminderung bei kleinem Feuchtigkeitsschaden

Befindet sich an der Außenwand des Wohnzimmers eine feuchte Stelle von etwa 1 m Breite und 40 cm Höhe, so dass sich die Tapete von der Wand löst und sich Salpeter und Schimmelflecken bilden, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 10 % berechtigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 1977, 227