Mietminderung bei Lärm- und Schmutzbelästigung durch Bauarbeiten im Dachgeschoss
AG Köln, vom 19.08.2002 - Aktenzeichen 205 C 85/02
DRsp Nr. 2009/7539
Mietminderung bei Lärm- und Schmutzbelästigung durch Bauarbeiten im Dachgeschoss
Kommt es infolge von Bauarbeiten im Dachschoss eines Mietshauses zu Lärm- und Schmutzbelästigungen und im Übrigen zu einer erhöhten Einbruchsgefahr durch die Stellung eines Baugerüstes übermehrere Monate, so ist der Mieter zur Mietminderung um 20 % berechtigt.