AG Köln vom 19.08.2002
205 C 85/02
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WuM 2003, 318

Mietminderung bei Lärm- und Schmutzbelästigung durch Bauarbeiten im Dachgeschoss

AG Köln, vom 19.08.2002 - Aktenzeichen 205 C 85/02

DRsp Nr. 2009/7539

Mietminderung bei Lärm- und Schmutzbelästigung durch Bauarbeiten im Dachgeschoss

Kommt es infolge von Bauarbeiten im Dachschoss eines Mietshauses zu Lärm- und Schmutzbelästigungen und im Übrigen zu einer erhöhten Einbruchsgefahr durch die Stellung eines Baugerüstes übermehrere Monate, so ist der Mieter zur Mietminderung um 20 % berechtigt.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
WuM 2003, 318