AG Regensburg - Urteil vom 16.04.1991
4 C 275/91
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 ;
Fundstellen:
WuM 1992, 476

Mietminderung bei Lärm und Schmutz durch umfangreiche Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück

AG Regensburg, Urteil vom 16.04.1991 - Aktenzeichen 4 C 275/91

DRsp Nr. 1995/7888

Mietminderung bei Lärm und Schmutz durch umfangreiche Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück

Erhebliche Lärm- und Staubeinwirkungen, die über einen längeren Zeitraum von einer ca. 30 m von der Mietwohnung entfernten Baustelle ausgehen, rechtfertigen eine Mietzinsminderung in Höhe von knapp 20 % der Bruttomiete; ob der Mieter ständig in der Wohnung anwesend war oder in der fraglichen Zeit aufgrund seiner Berufstätigkeit dem Baulärm weniger ausgesetzt war, kommt es nicht an.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 ;
Fundstellen
WuM 1992, 476