Mietminderung bei Lärm und Schmutz durch umfangreiche Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück
AG Regensburg, Urteil vom 16.04.1991 - Aktenzeichen 4 C 275/91
DRsp Nr. 1995/7888
Mietminderung bei Lärm und Schmutz durch umfangreiche Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück
Erhebliche Lärm- und Staubeinwirkungen, die über einen längeren Zeitraum von einer ca. 30 m von der Mietwohnung entfernten Baustelle ausgehen, rechtfertigen eine Mietzinsminderung in Höhe von knapp 20 % der Bruttomiete; ob der Mieter ständig in der Wohnung anwesend war oder in der fraglichen Zeit aufgrund seiner Berufstätigkeit dem Baulärm weniger ausgesetzt war, kommt es nicht an.