Mietminderung bei Mängeln der Schallisolierung zweier Doppelhaushälften
AG Trier, vom 22.05.2002 - Aktenzeichen 5 C 346/01
DRsp Nr. 2009/7458
Mietminderung bei Mängeln der Schallisolierung zweier Doppelhaushälften
Auch bei Anmietung einer Doppelhaushälfte in einer experimentellen Bauweise kann ein Mieter davon ausgehen, dass ein Neubau, der eine besondere Wärme- und Schalldämmung nach außen aufweist, jedenfalls keine schlechte Schallisolierung nach innen aufweist. Auch und gerade in einem Einfamilienhaus sind nur Geräusche hinzunehmen, die sich nicht störend bemerkbar machen.Mängel der Schallisolierung der Doppelhaushälften gegeneinander, die dazu führen, dass die jeweils andere Mietpartei praktisch jedes Geräusch der nebenan wohnenden Mietpartei wahrnehmen kann, berechtigen zu einer Mietminderung um 20 %.