Mietminderung bei mangelnder Beheizbarkeit; Rechtsfolgen des Annahmeverzuges hinsichtlich einer vom Vermieter angebotenen Mängelbeseitigung; Anspruch des Mieters auf Aushändigung von Schlüsseln zu ausgewechselten Türschlössern
LG Berlin, vom 25.01.1991 - Aktenzeichen 64 S 273/90
DRsp Nr. 2009/7147
Mietminderung bei mangelnder Beheizbarkeit; Rechtsfolgen des Annahmeverzuges hinsichtlich einer vom Vermieter angebotenen Mängelbeseitigung; Anspruch des Mieters auf Aushändigung von Schlüsseln zu ausgewechselten Türschlössern
1. Ist eine Wohnung wegen des Ausfalls der Heizungsanlage nicht beheizbar, so ist während der Heizperiode eine Mietminderung von 50 % angemessen.2. Das Mietminderungsrecht des Mieters entfällt, wenn er sich im Annahmeverzug hinsichtlich einer vom Vermieter angebotenen Mängelbeseitigung befindet.3. Hat der Vermieter die Türschlösser ausgewechselt, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Aushändigung derselben Anzahl von Türschlüsseln zu, wie dies auch ursprünglich der Fall war.