LG Berlin vom 25.01.1991
64 S 273/90
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
Grundeigentum 1991, 351

Mietminderung bei mangelnder Beheizbarkeit; Rechtsfolgen des Annahmeverzuges hinsichtlich einer vom Vermieter angebotenen Mängelbeseitigung; Anspruch des Mieters auf Aushändigung von Schlüsseln zu ausgewechselten Türschlössern

LG Berlin, vom 25.01.1991 - Aktenzeichen 64 S 273/90

DRsp Nr. 2009/7147

Mietminderung bei mangelnder Beheizbarkeit; Rechtsfolgen des Annahmeverzuges hinsichtlich einer vom Vermieter angebotenen Mängelbeseitigung; Anspruch des Mieters auf Aushändigung von Schlüsseln zu ausgewechselten Türschlössern

1. Ist eine Wohnung wegen des Ausfalls der Heizungsanlage nicht beheizbar, so ist während der Heizperiode eine Mietminderung von 50 % angemessen. 2. Das Mietminderungsrecht des Mieters entfällt, wenn er sich im Annahmeverzug hinsichtlich einer vom Vermieter angebotenen Mängelbeseitigung befindet. 3. Hat der Vermieter die Türschlösser ausgewechselt, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Aushändigung derselben Anzahl von Türschlüsseln zu, wie dies auch ursprünglich der Fall war.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
Grundeigentum 1991, 351