Mietminderung bei Mobilfunkantenne auf dem Dach des Hinterhauses
LG Berlin, vom 29.10.2002 - Aktenzeichen 63 S 64/02
DRsp Nr. 2009/7150
Mietminderung bei Mobilfunkantenne auf dem Dach des Hinterhauses
Wird auf dem Dach des Hinterhauses eine Mobilfunkantenne angebracht, bei deren Betrieb die Richtwerte der 16. BundesimmissionsschutzVO eingehalten werden, so besteht kein Recht zur Mietminderung.