Mietminderung bei ruhestörendem Lärm durch Mitmieter; Rechtsfolgen vorbehaltloser Weiterzahlung der Miete
LG Frankfurt/Main, vom 27.08.2002 - Aktenzeichen 2-11 S 79/02
DRsp Nr. 2009/7466
Mietminderung bei ruhestörendem Lärm durch Mitmieter; Rechtsfolgen vorbehaltloser Weiterzahlung der Miete
Hat der Mieter einer Wohnung bei dem Vermieter über Jahre eine Lärmbelästigung durch Mitmieter beanstandet, ohne jedoch den Mietzins zu mindern, so verliert er in entsprechender Anwendung des § 536bBGB sein Mietminderungsrecht.