Mietminderung bei Schimmelpilzbefall; Verschulden des Mieters bei Zahlungsverzug aufgrund Mietminderung
LG Frankfurt/Main, vom 14.11.2003 - Aktenzeichen 2-11 S 326/02
DRsp Nr. 2009/7174
Mietminderung bei Schimmelpilzbefall; Verschulden des Mieters bei Zahlungsverzug aufgrund Mietminderung
1. Kommt es aufgrund baulicher Mängel zu Feuchtigkeit und Schimmelpilzbefall im Badezimmer, so ist der Mieter zu einer Minderung des Mietzinses um 10 % berechtigt.2. Hat der Mieter den Mietzins um weitere 20 % gemindert, weil es auch in anderen Räumen zu Schimmelbildung kam, so trifft ihm gleichwohl kein Verschulden an einem Zahlungsverzug, wenn die Feuchtigkeit zwar durch sein eigenes Verhalten, nämlich fehlerhaftes Heizungs- und Lüftungsverhalten hervorgerufen wurde, er jedoch aufgrund eines in einem vorhergehenden Rechtsstreit eingeholten Sachverständigengutachtens davon ausgehen konnte, dass es sich um Folgen baulicher Mängel handelte.
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