Mietminderung bei Schwarzfärbung von Wänden und Decken
AG Berlin-Schöneberg, vom 26.11.2003 - Aktenzeichen 102 C 17/01
DRsp Nr. 2009/7250
Mietminderung bei Schwarzfärbung von Wänden und Decken
Die Schwarzfärbung von Wänden und Decken einer Mietwohnung (sog. Fogging) stellt wegen der Beeinträchtigung der optischen Wahrnehmung und der ungestörten Benutzbarkeit einer Mietwohnung einen Mangel dar und berechtigen zu einer Mietminderung um 40 %.