Mietminderung bei Sichtbehinderung aufgrund am Nachbarhaus angebauter Balkone
AG Berlin-Pankow-Weißensee, vom 12.03.2002 - Aktenzeichen 101 C 545/01
DRsp Nr. 2009/7247
Mietminderung bei Sichtbehinderung aufgrund am Nachbarhaus angebauter Balkone
Wird die Nutzung eines mitvermieteten Balkons dadurch eingeschränkt, dass am Nachbarhaus nachträglich Balkone angebaut werden, so besteht kein Recht zur Minderung des Mietzinses.