AG Hamburg-Wandsbek vom 08.02.2002
716 A C 265/01
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 2002, 486

Mietminderung bei Sichtbehinderung durch Errichtung eines Balkons an den Außenmauern der Wohnung des höheren Stockwerks

AG Hamburg-Wandsbek, vom 08.02.2002 - Aktenzeichen 716 A C 265/01

DRsp Nr. 2009/7464

Mietminderung bei Sichtbehinderung durch Errichtung eines Balkons an den Außenmauern der Wohnung des höheren Stockwerks

Ist nach dem Ausbau eines Balkons an die Außenmauern der Wohnung des höheren Stockwerks der Ausblick aus den Wohnungsfenstern beschränkt, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 10 % berechtigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 2002, 486