Mietminderung bei überraschenden Schwankungen der Wassertemperatur beim Duschen um 13 Grad Celsius
AG Berlin-Charlottenburg, vom 27.03.2003 - Aktenzeichen 204 C 349/02
DRsp Nr. 2009/7757
Mietminderung bei überraschenden Schwankungen der Wassertemperatur beim Duschen um 13 Grad Celsius
Schwankt die Wassertemperatur in der Dusche plötzlich und unvorhergesehen um bis zu 13 Grad Celsius, so ist der Mieter zur Minderung der Miete um 13 % berechtigt. Die Minderung ist von der Bruttowarmmiete vorzunehmen, da gerade die Warmwasserversorgung von diesem Mangel betroffen ist.