Mietminderung bei Unterbrechung der Wasser- und Gasversorgung; Duldungspflicht des Mieters bei Ankündigung von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten
LG Berlin, vom 18.08.2002 - Aktenzeichen 67 T 70/02
DRsp Nr. 2009/7637
Mietminderung bei Unterbrechung der Wasser- und Gasversorgung; Duldungspflicht des Mieters bei Ankündigung von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten
1. Der Vermieter ist auch nach einer Ankündigung von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten nicht berechtigt, die Gas- und Wasserzufuhr ohne Zustimmung des Mieters zu unterbrechen. Vielmehr hat er seinen Duldungsanspruch ggfls. unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe durchzusetzen.2. Die Unterbrechung der Wasserversorgung berechtigt zu einer Mietminderung um 20 %, die Unterbrechung der Gasversorgung hinsichtlich des Ausfalls der Heizung in der Heizperiode zu einer Mietminderung um 70 % und hinsichtlich des Betriebs eines Gasherdes um 10 %.