Mietminderung bei weiterer Abnutzung einer bei Abschluss des Mietvertrages bereits 20 Jahre alten Badewanne
AG Coesfeld, vom 11.02.2003 - Aktenzeichen 4 C 525/02
DRsp Nr. 2009/7533
Mietminderung bei weiterer Abnutzung einer bei Abschluss des Mietvertrages bereits 20 Jahre alten Badewanne
Eine bei Vertragsabschluss schon 20 Jahre alte Badewanne stellt auch nach weiteren 10 Jahren Mietzeit keine Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit dar, wenn sie noch benutzt werden kann und berechtigt nicht zur Minderung des Mietzinses.