AG Hamburg-Wandsbek - Urteil vom 22.02.2002
47 C 666/00
Normen:
BGB § 537 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)814c
WuM 2002, 264

Mietminderung wegen Eröffnung eines Fensterbordells im Wohngebäude

AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 22.02.2002 - Aktenzeichen 47 C 666/00

DRsp Nr. 2003/16862

Mietminderung wegen Eröffnung eines Fensterbordells im Wohngebäude

Gesichtspunkte zur Frage, ob der Mieter einer Wohnung eine Mietminderung beanspruchen kann, wenn im Souterrain des Hauses nachträglich ein so genanntes Fensterbordell eröffnet wird.

Normenkette:

BGB § 537 ;
Fundstellen
DRsp I(133)814c
WuM 2002, 264