Mietvertragliche Betriebspflicht eines Geschäftsbetriebes wird bei Krankheit des Geschäftsinhabers nicht unmöglich
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2007 - Aktenzeichen I-10 W 17/07
DRsp Nr. 2007/7045
Mietvertragliche Betriebspflicht eines Geschäftsbetriebes wird bei Krankheit des Geschäftsinhabers nicht unmöglich
Die im Mietvertrag vereinbarte Betriebspflicht eines Geschäftsbetriebes wird nicht durch die Krankheit des Geschäftsinhabers unmöglich, da dieser grundsätzlich die Möglichkeit hat, sich bei Verhinderung Dritter zu bedienen. Die Notwendigkeit der Einstellung einer Hilfskraft ist dem unternehmerischen Risiko des gewerblichen Mieters zuzuordnen.