OLG Düsseldorf - Beschluss vom 15.03.2007
I-10 W 17/07
Normen:
BGB § 275 (a.F.) ; BGB § 535 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2007, 539
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 22.12.2006

Mietvertragliche Betriebspflicht eines Geschäftsbetriebes wird bei Krankheit des Geschäftsinhabers nicht unmöglich

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2007 - Aktenzeichen I-10 W 17/07

DRsp Nr. 2007/7045

Mietvertragliche Betriebspflicht eines Geschäftsbetriebes wird bei Krankheit des Geschäftsinhabers nicht unmöglich

Die im Mietvertrag vereinbarte Betriebspflicht eines Geschäftsbetriebes wird nicht durch die Krankheit des Geschäftsinhabers unmöglich, da dieser grundsätzlich die Möglichkeit hat, sich bei Verhinderung Dritter zu bedienen. Die Notwendigkeit der Einstellung einer Hilfskraft ist dem unternehmerischen Risiko des gewerblichen Mieters zuzuordnen.

Normenkette:

BGB § 275 (a.F.) ; BGB § 535 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.