Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. April 2021 verkündete Urteil der Zivilkammer 31 des Landgerichts Berlin -
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.960,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03. März 2020 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Höhe von 5.261,46 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.600,50 € seit dem 06. April 2019 und aus je 1.455,00 € seit dem 06. Mai und 06. Juni 2019 und aus 750,96 € seit dem 07. Juli 2019 in der Hauptsache erledigt ist.
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