Die Kläger sind Eigentümer zweier betrieblich genutzter Grundstücke mit einer Fläche von 14.810 m², von denen Teile an die G. GmbH ab 1. April 1995 vermietet worden sind. Über das Vermögen dieser mit einem Stammkapital von 50.000,-- DM ausgestatteten Gesellschaft ist am 6. Juni 1996 das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet, der Beklagte ist zum Verwalter bestellt worden. Die Stammeinlagen halten mit je 20.000,-- DM der Kläger zu 1 und seine Ehefrau, mit 10.000,-- DM der Kläger zu 2.
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