OLG Düsseldorf vom 29.04.1982
10 U 188/81
Normen:
BGB § 572 S.1;
Fundstellen:
DRsp I(133)248e
MDR 1983, 405

OLG Düsseldorf - 29.04.1982 (10 U 188/81) - DRsp Nr. 1992/8175

OLG Düsseldorf, vom 29.04.1982 - Aktenzeichen 10 U 188/81

DRsp Nr. 1992/8175

Grundsätzlich keine Aufrechnung durch den Veräußerer gegen den Anspruch des Erwerbers auf Auszahlung einer Mietkaution.

Normenkette:

BGB § 572 S.1;

«... [Das] Eintrittsrecht [des Grundstückserwerbers nach § 572 Satz 1 BGB] verwirklicht sich im Falle der Barkaution dadurch, daß er einen Anspruch auf Auszahlung des von dem Mieter geleisteten Betrages gegen den Veräußerer erwirbt .. .

Es ist anerkannt, daß Treuhänder und Geschäftsführer gegen den Anspruch auf Herausgabe des Erlangten nach § 667 BGB nur mit solchen Forderungen aufrechnen dürfen, die mit dem Treuhand- oder