1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 16. Mai 2018 -
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 1. März 2017 -
3. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen. Die Kosten erster Instanz haben die Klägerin zu 83 % und die Beklagte zu 17 % zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über eine Gehaltserhöhung.
Die Klägerin ist seit 1993 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerinnen beschäftigt. Zunächst war sie als Betriebswirtin in der Abteilung Vertrieb II tätig. Ab dem 1. April 2001 wurde ihr die Leitung der Abteilung Vertriebssteuerung übertragen, in der sie seit 1999 als stellvertretende Leiterin tätig war.
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