Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München - 1. Zivilsenat - vom 6. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin der Beklagten zu tragen.
Die Beklagte ist Eigentümerin eines Anwesens in München, in welchem eine Wohnung an die Lebensgefährtin und jetzige Ehefrau des Klägers vermietet war.
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