LG Wuppertal, vom 26.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 236/13
Pflichten des Mieters eines HubschraubersSchadensersatzpflicht wegen Verstoßes gegen das sogenannte FlugplatzgebotUmfang der Haftung des Piloten bei einer Beschädigung des Hubschraubers während eines unerlaubten Außenstarts
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2016 - Aktenzeichen I-24 U 40/16
DRsp Nr. 2018/2660
Pflichten des Mieters eines HubschraubersSchadensersatzpflicht wegen Verstoßes gegen das sogenannte FlugplatzgebotUmfang der Haftung des Piloten bei einer Beschädigung des Hubschraubers während eines unerlaubten Außenstarts
1. Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten, wenn der Grundstückseigentümer oder sonstige Berechtigte zustimmt und die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes eine Erlaubnis erteilt hat. Es handelt sich um ein repressives Verbot, von dem die Behörde unter Beachtung dieser Vorschrift nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. § 40VwVfG) eine Befreiung erteilen darf („repressives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“). Einer Starterlaubnis bedarf es nur dann nicht, wenn der Pilot zuvor aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person auf freiem Feld gelandet ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Mietrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.