AG Bad Homburg v. d. Höhe, vom 21.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 C 109/18
LG Frankfurt/Main, vom 29.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 17 S 62/18
Prüfung der Missbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung eines Vermieters; Anforderungen an das Vorliegen des Härtegrunds des zu zumutbaren Bedingungen nicht zu beschaffenden Ersatzwohnraums
BGH, Urteil vom 11.12.2019 - Aktenzeichen VIII ZR 144/19
DRsp Nr. 2020/1963
Prüfung der Missbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung eines Vermieters; Anforderungen an das Vorliegen des Härtegrunds des zu zumutbaren Bedingungen nicht zu beschaffenden Ersatzwohnraums
Der Härtegrund des zu zumutbaren Bedingungen nicht zu beschaffenden Ersatzwohnraums setzt konkrete tatrichterliche Feststellungen voraus, welcher Ersatzwohnraum für den Mieter nach seinen finanziellen und persönlichen Verhältnissen angemessen ist, welche Bemühungen von dem Mieter nach diesen Verhältnissen anzustellen sind und ob er diesen Anstrengungen genügt hat (im Anschluss an Senatsurteil vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, NJW 2019, 2765 Rn. 50, 53, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
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