1. Auf die Berufungen des Klägers und des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 03.05.2019 abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, auf dem Grundstück ... Straße 2 in ... P... auf dem Hofgelände außerhalb des zur Nutzung zugewiesenen Stellplatzes Kraftfahrzeuge abzustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 887,03 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
2. Die weitergehenden Berufungen des Klägers und des Beklagten werden zurückgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger 76 % und der Beklagte 24 %.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 13.984 € (Klage 11.781,80, Widerklage: 2.203 €)
I.
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