OLG München - Endurteil vom 16.08.2017
20 U 749/17
Normen:
BayPO Art. 28 Abs. 2; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242; BGB § 917; BGB § 1004 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Landshut, vom 08.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 867/15

Recht des Grundstücksnachbarn auf Aufstellung von Mülltonnen auf einem fremden Grundstück

OLG München, Endurteil vom 16.08.2017 - Aktenzeichen 20 U 749/17

DRsp Nr. 2017/12358

Recht des Grundstücksnachbarn auf Aufstellung von Mülltonnen auf einem fremden Grundstück

Der Grundstücksnachbar kann aus einer Baugenehmigung, die in der Baubeschreibung die Angabe "Müllbehälter im Hof" enthält, keinen Anspruch gegen den Grundstückseigentümer auf Duldung der Aufstellung von Mülltonnen herleiten.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten zu 1) - 3) wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 08.02.2017, Az. 23 O 867/15, in Ziffern 1, 4 und 6 des Tenors teilweise abgeändert wie folgt:

1.

Bezüglich der Beklagten zu 1) - 3) wird die Klage insoweit abgewiesen, als sie gesamtschuldnerisch mit der Beklagten zu 4) in Ziffer 1 des vorgenannten Urteils verurteilt wurden, die Gebäudezufahrt, die sich in der nordseitigen, zur Parkfläche auf dem Grundstück der Klägerin Fl.-Nr. 1 der Gemarkung T. /V. angrenzenden, Außenwand des auf dem Grundstück der Fl.-Nr. 1/2 stehenden Gebäudes befindet, zurückzubauen.

4. 6. II. III. IV. V. VI. VII.