Die Berufung des Klägers gegen das am 24. August 2016 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 90 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 10 % zu tragen.
Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 110 % des aufgrund dieses Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Beklagten haben das Rechtsmittel der Berufung verloren, nachdem sie dieses zurückgenommen haben.
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