LG Berlin, vom 13.05.2002 - Aktenzeichen 62 S 525/01
DRsp Nr. 2009/7642
Rechte des Mieters bei Abriss des Balkons
Der Vermieter ist verpflichtet, einen einmal abgerissenen Balkon wieder herzustellen (ebenso LG Berlin - 62 S 58/95 - 22.06.1995).Der Instandhaltungsanspruch gem. § 536bBGB wird nicht dadurch verwirkt, dass er über längere Zeit nicht geltend gemacht wird.