Rechte des Mieters bei Bleihaltigkeit des Trinkwassers
LG Hamburg, vom 05.02.1991 - Aktenzeichen 16 S 33/88
DRsp Nr. 1992/11129
Rechte des Mieters bei Bleihaltigkeit des Trinkwassers
a. Weist das Trinkwasser in einer Mietwohnung infolge der Zuleitung durch Bleirohre eine gesundheitsgefährdende - den zulässigen Grenzwert regelmäßig nicht unerheblich übersteigende - Bleikonzentration auf, so stellt dies einen Fehler der Mietsache im Sinne des § 537 Abs. 1BGB dar;b. ein solcher Mangel rechtfertigt allerdings dann keine Mietzinsminderung, wenn der Mieter eine konkrete Gefährdung durch zumutbare Vorsorgemaßnahmen ausschließen kann (hier: durch kurzes Ablaufenlassen des Standwassers); c. der Mieter behält jedoch seinen Erfüllungsanspruch und kann daher vom Vermieter verlangen, daß die bleihaltigen Leitungsrohre durch bleifreie Rohre ersetzt werden.Vorinstanz: AG Hamburg, DRsp I (133) 337 c = NJW 1988,914 = ZMR 1988,101.