AG Hamburg vom 05.02.2002
48 C 322/01
Normen:
BGB § 536 a.F.; BGB § 541b a.F.;
Fundstellen:
WuM 2002, 487

Rechte des Mieters bei Errichtung einer Container-Müllbox im Vorgarten vor dem Schlafzimmerfenster

AG Hamburg, vom 05.02.2002 - Aktenzeichen 48 C 322/01

DRsp Nr. 2009/7465

Rechte des Mieters bei Errichtung einer Container-Müllbox im Vorgarten vor dem Schlafzimmerfenster

Der Mieter einer Erdgeschosswohnung ist nicht verpflichtet, die Errichtung einer Container-Müllbox im Vorgarten des Anwesens vor seinem Schlafzimmerfenster zu dulden. Das gilt auch dann, wenn die Mehrheit der Mieter die Maßnahme als Modernisierung und Erhöhung des Wohnwerts begrüßen.

Normenkette:

BGB § 536 a.F.; BGB § 541b a.F.;
Fundstellen
WuM 2002, 487