Rechte des Mieters bei höheren als zugesicherten Betriebskosten
LG Berlin, vom 01.04.2003 - Aktenzeichen 63 S 387/01
DRsp Nr. 2009/7758
Rechte des Mieters bei höheren als zugesicherten Betriebskosten
Ein Vermieter kann eine Nachforderung von Betriebskosten auch dann geltend machen, wenn die sich aus der Abrechnung ergebende Nachforderung die vereinbarten Vorauszahlungen wesentlich übersteigt. Dies gilt jedoch nicht, wenn die auf Vermieterseite eingeschaltete Hausverwaltung dem Mieter auf dessen ausdrückliches Befragen versichert hat, die Betriebskostenvorauszahlungen deckten die tatsächlich entstehenden Kosten.