LG Berlin vom 01.04.2003
63 S 387/01
Normen:
BGB § 556;
Fundstellen:
MM 2003, 340

Rechte des Mieters bei höheren als zugesicherten Betriebskosten

LG Berlin, vom 01.04.2003 - Aktenzeichen 63 S 387/01

DRsp Nr. 2009/7758

Rechte des Mieters bei höheren als zugesicherten Betriebskosten

Ein Vermieter kann eine Nachforderung von Betriebskosten auch dann geltend machen, wenn die sich aus der Abrechnung ergebende Nachforderung die vereinbarten Vorauszahlungen wesentlich übersteigt. Dies gilt jedoch nicht, wenn die auf Vermieterseite eingeschaltete Hausverwaltung dem Mieter auf dessen ausdrückliches Befragen versichert hat, die Betriebskostenvorauszahlungen deckten die tatsächlich entstehenden Kosten.

Normenkette:

BGB § 556;
Fundstellen
MM 2003, 340