Rechte des Mieters bei Lärm durch Garagentore und die Haustür; Streit wert der Klage auf Mängelbeseitigung
AG Mainz, vom 13.11.2002 - Aktenzeichen 81 C 230/01
DRsp Nr. 2009/7527
Rechte des Mieters bei Lärm durch Garagentore und die Haustür; Streit wert der Klage auf Mängelbeseitigung
1. Lärm durch Garagentore und die Haustür, der die Grenzwerte der DIN 4109 erheblich überschreitet, berechtigt den Mieter zur Mietminderung um 20 %. Außerdem steht ihm gegen den Vermieter ein Anspruch auf Herstellung eines der DIN 4109 entsprechenden Lärmschutzes vor.2. Der Streitwert einer Mängelbeseitigungsklage bemisst sich nach dem 3 1/2fachen Jahresbetrag der berechtigten Mietminderung.