AG Berlin-Wedding vom 06.03.2002
6a C 228/01
Normen:
BGB § 535 Abs. 1; BGB § 1004;
Fundstellen:
MM 2002, 429

Rechte des Mieters bei Lärm und Geräuschen aus der darüber liegenden Wohnung

AG Berlin-Wedding, vom 06.03.2002 - Aktenzeichen 6a C 228/01

DRsp Nr. 2009/7647

Rechte des Mieters bei Lärm und Geräuschen aus der darüber liegenden Wohnung

Ein Mieter kann von dem Mieter der darüber liegenden Wohnung nicht die Unterlassung von Lärm und Geräuschen verlangen, die zum normalen Mietgebrauch gehören, wie etwa Kindergeschrei, Spielgeräusche und erhöhte Geräuschkulisse durch den Empfang von Besuch.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1; BGB § 1004;
Fundstellen
MM 2002, 429