Rechte des Mieters bei Lärm und Geräuschen aus der darüber liegenden Wohnung
AG Berlin-Wedding, vom 06.03.2002 - Aktenzeichen 6a C 228/01
DRsp Nr. 2009/7647
Rechte des Mieters bei Lärm und Geräuschen aus der darüber liegenden Wohnung
Ein Mieter kann von dem Mieter der darüber liegenden Wohnung nicht die Unterlassung von Lärm und Geräuschen verlangen, die zum normalen Mietgebrauch gehören, wie etwa Kindergeschrei, Spielgeräusche und erhöhte Geräuschkulisse durch den Empfang von Besuch.